Lexikon der Zeitarbeit
Abwerbeverbot
Ein Abwerbeverbot ist eine Vereinbarung zwischen Zeitarbeitnehmer und Zeitarbeitsunternehmen. In der Vereinbarung wird geregelt, dass der Wechsel des Zeitarbeitnehmers in einen Kundenbetrieb nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit den Zeitarbeitsunternehmen untersagt ist.
Das Abwerbeverbot ist in Deutschland nicht zulässig.
Wenn Sie Fragen haben, können Sie sich ganz unkompliziert an eine Filiale in Ihrer Nähe wenden. Bitte beachten Sie auch die Hinweise zum Haftungsausschluss.
Frühlingsfest in Strausberg
Endlich ist er da – der Frühling! Wir finden, das muss gefeiert werden und laden Sie diesen Samstag von 10 bis 18 Uhr herzlich zum Frühlingsfest nach Strausberg ein.
Wir sind auf der „Bikes, Music & More"
Vom 11.05. bis 13.05. 2012 lockt die „Bikes, Music & More Vol. 3" in Delmenhorst. Auch wir von der DIEpA Personalleasing empfangen die Besucher dieses enorm erfolgreichen Motorradevents an unserem Stand.
Die Grillsaison 2012 ist eröffnet!
Besuchen Sie uns auf unserer Facebook-Seite und gewinnen Sie bis 13.05.2012 mit etwas Glück einen Grill samt Grillbesteck!
Workshop für Unternehmer
Am 09.05.2012 laden wir interessierte Unternehmer zu einem Workshop zum Thema „Equal Pay in der Zeitarbeit – Chancen und Risiken für den Entleiher" ein. Stattfinden wird die Veranstaltung in Stendal.