Lexikon der Zeitarbeit
Arbeitnehmerüberlassung
Arbeitnehmerüberlassung findet dann statt, wenn ein Arbeitgeber seinen Arbeitnehmer für bestimmte Tätigkeiten an einen Dritten, den sogenannten Entleiher, überlässt. Daraus entsteht das Dreickesverhältnis der Zeitarbeit (Bild rechts).
In der Arbeitnehmerüberlassug besteht zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ein ganz normaler Arbeitsvertrag nach deutschem Arbeitsrecht. Durch die Überlassung geht allerdings das Weisungsrecht vom Arbeitgeber auf den Entleiher über. Zwischen Entleiher und Arbeitgeber besteht der Arbeitnehmerüberlassungsvertrag, der die Rahmenbedingungen für den Einsatz des Arbeitnehmers festlegt.
Der juristische Rahmen für die Arbeitnehmerüberlassung ist im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz geregelt.
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