Lexikon der Zeitarbeit


Arbeitnehmerüberlassungsvertrag (AÜV)

Der Arbeitnehmerüberlassungsvertrag wird zwischen einem Personalverleih- und einem Personalentleihunternehmen abgeschlossen. Der Verleiher erklärt im Arbeitnehmerüberlassungsvertrag, dass er im Besitz einer Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung ist. Der Entleiher wiederum gibt im Arbeitnehmerüberlassungsvertrag an, welche besonderen Merkmale die für den Leiharbeitnehmer vorgesehene Tätigkeit hat und welche beruflichen Qualifikationen dafür erforderlich sind.



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