Lexikon der Zeitarbeit


Equal Pay & Equal Treatment

Equal Pay & Equal Treatment bezeichnet den Grundsatz aus Artikel 5 der Richtlinie 2008/104/EG, nach dem Zeitarbeitnehmer mindestens die gleichen wesentlichen Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen während der Überlassung an einen bestimmten Arbeitsplatz vorfinden müssen, wie jemand, der vom entleihenden Unternehmen direkt auf den gleichen Arbeitsplatz eingestellt worden wäre.
Im Klartext heißt das, dass der Zeitarbeitnehmer nach Equal Pay mindestens das gleiche verdienen und nach Equal Treatment mindestens die gleichen sonstigen Leistungen wie Urlaub, Arbeitszeiten etc. vorfinden muss, wie ein direkt im Kundenunternehmen angestellter Mitarbeiter.

Ausnahmen sind dann möglich, wenn ein Tarifvertrag andere Regelungen vorsieht.

Diese Regelung zu Equal Pay & Equal Treatment findet sich auch im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz wieder.



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Workshop für Unternehmer

Am 09.05.2012 laden wir interessierte Unternehmer zu einem Workshop zum Thema „Equal Pay in der Zeitarbeit – Chancen und Risiken für den Entleiher" ein. Stattfinden wird die Veranstaltung in Stendal.