Lexikon der Zeitarbeit


Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung

Arbeitnehmerüberlassung steht gesetzlich unter Erlaubnisvorbehalt, d. h. sie darf im Regelfall nur mit vorheriger Erlaubnis durchgeführt werden. Voraussetzungen für die Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung sind die Nachweise über

  • die Zuverlässigkeit des Verleihers, d.h. er muss alle notwendigen Vorschriften kennen und beachten
  • die Organisation des Verleihers, d.h. er muss seinen Betrieb so einrichten, dass er in Lage ist, alle Pflichten als Arbeitgeber zu erfüllen. Das betrifft auch die pünktliche Entlohnung.

Die Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung ist zunächst auf ein Jahr befristet. Nach drei Jahren wird dann eine unbefristete Erlaubnis ausgestellt. Bei Verstößen gegen das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz kann die Erlaubnis entzogen werden. Zuständig für die behördliche Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung ist die Bundesagentur für Arbeit.



Wenn Sie Fragen haben, können Sie sich ganz unkompliziert an eine Filiale in Ihrer Nähe wenden. Bitte beachten Sie auch die Hinweise zum Haftungsausschluss.


Frühlingsfest in Strausberg

Endlich ist er da – der Frühling! Wir finden, das muss gefeiert werden und laden Sie diesen Samstag von 10 bis 18 Uhr herzlich zum Frühlingsfest nach Strausberg ein.

Wir sind auf der „Bikes, Music & More"

Vom 11.05. bis 13.05. 2012 lockt die „Bikes, Music & More Vol. 3" in Delmenhorst. Auch wir von der DIEpA Personalleasing empfangen die Besucher dieses enorm erfolgreichen Motorradevents an unserem Stand.

Die Grillsaison 2012 ist eröffnet!

Besuchen Sie uns auf unserer Facebook-Seite und gewinnen Sie bis 13.05.2012 mit etwas Glück einen Grill samt Grillbesteck!

Workshop für Unternehmer

Am 09.05.2012 laden wir interessierte Unternehmer zu einem Workshop zum Thema „Equal Pay in der Zeitarbeit – Chancen und Risiken für den Entleiher" ein. Stattfinden wird die Veranstaltung in Stendal.