Lexikon der Zeitarbeit


Subsidärhaftung

Eine Subsidiärhaftung in der Zeitarbeit tritt in Kraft, wenn das Zeitarbeitsunternehmen in Zahlungsschwierigkeiten - bis hin zur Insolvenz - gerät. Das Kundenunternehmen tritt dann gesetzlich in Subsidiärhaftung und ist verpflichtet, für die Sozialversicherungsbeiträge (§ 28e Sozialgesetzbuch IV), Beiträge zur Berufsgenossenschaft (§ 150 Sozialgesetzbuch VII) und Lohnsteuer (§ 42d Einkommenssteuergesetz) der entliehenen Arbeitnehmer zu haften.

Um das Risiko der Subsidiärhaftung zu minimieren, empfiehlt es sich daher immer, die Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Sozialkassen, Berufsgenossenschaften und Finanzämter vorlegen zu lassen.



Wenn Sie Fragen haben, können Sie sich ganz unkompliziert an eine Filiale in Ihrer Nähe wenden. Bitte beachten Sie auch die Hinweise zum Haftungsausschluss.


Frühlingsfest in Strausberg

Endlich ist er da – der Frühling! Wir finden, das muss gefeiert werden und laden Sie diesen Samstag von 10 bis 18 Uhr herzlich zum Frühlingsfest nach Strausberg ein.

Wir sind auf der „Bikes, Music & More"

Vom 11.05. bis 13.05. 2012 lockt die „Bikes, Music & More Vol. 3" in Delmenhorst. Auch wir von der DIEpA Personalleasing empfangen die Besucher dieses enorm erfolgreichen Motorradevents an unserem Stand.

Die Grillsaison 2012 ist eröffnet!

Besuchen Sie uns auf unserer Facebook-Seite und gewinnen Sie bis 13.05.2012 mit etwas Glück einen Grill samt Grillbesteck!

Workshop für Unternehmer

Am 09.05.2012 laden wir interessierte Unternehmer zu einem Workshop zum Thema „Equal Pay in der Zeitarbeit – Chancen und Risiken für den Entleiher" ein. Stattfinden wird die Veranstaltung in Stendal.