Lexikon der Zeitarbeit


Vermögenswirksame Leistung (VWL)

Eine Vermögenswirksame Leistung ist eine tarifvertragliche oder per Arbeitsvertrag vereinbarte Geldleistung durch den Arbeitgeber. Die Vermögenswirksame Leistung wird direkt vom Arbeitgeber auf das vom Arbeitnehmer benannte Bankkonto überwiesen. Je nach Vertrag muss bzw. kann der Arbeitnehmer selbst etwas hinzuzahlen. Die Vermögenswirksame Leistung wird dem Fünften Vermögensbildungsgesetz entsprechend mit einer Arbeitnehmersparzulage vom Staat gefördert. Dabei sind die förderfähigen, langfristigen Sparformen vom Gesetzgeber vorgegeben. In der Regel beträgt die Laufzeit sieben Jahre, wobei das letzte Jahr beitragsfrei ist.

Vermögenswirksame Leistungen sind arbeitsrechtlich als Bestandteil des Lohns oder Gehalts zu sehen. Sie zählen demnach zu den steuerpflichtigen Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit und sind Einkommen, Verdienst oder Entgelt (Arbeitsentgelt) im Sinne der Sozialversicherung und des Sozialgesetzbuch III. Der Anspruch auf die vermögenswirksame Leistung ist nicht übertragbar. Reicht der nach Abzug der Vermögenswirksamen Leistungen verbleibende Arbeitslohn zur Deckung der einzubehaltenden Steuern, Sozialversicherungsbeiträge und Beiträge zur Bundesagentur für Arbeit nicht aus, so hat der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber den zur Deckung notwendigen Betrag zu zahlen.



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