Lohnabrechnung und Gehaltsabrechnung für Arbeitnehmer: Steuern und Abgaben erklärt
Sachbezüge, Freibeträge, vermögenswirksame Leistungen: Lohn- bzw. Gehaltsabrechnungen sind für viele Arbeitnehmer nicht auf den ersten Blick verständlich. Die vielen Zahlen und Abkürzungen können ganz schön verwirrend sein. Mit diesem Beitrag möchten wir Ihnen die Steuern und Abgaben der Abrechnung und dahinter liegende Zusammenhänge näherbringen.
Was ist der Unterschied zwischen Lohnabrechnung und Gehaltsabrechnung?
Bei der Gehaltsabrechnung wird das Gehalt fest vereinbart und in einem festen monatlichen Betrag ausgezahlt – unabhängig von den geleisteten Arbeitsstunden. Im Gegensatz dazu werden Arbeitnehmer bei der Lohnabrechnung nach ihrer tatsächlichen Arbeitszeit bezahlt. Der Lohn kann von Monat zu Monat variieren, je nachdem wie viele Stunden Sie gearbeitet haben. Der Oberbegriff für Lohn- bzw. Gehaltsabrechnung wird als Entgeltabrechnung bezeichnet. Eine Lohn- bzw. Gehaltsabrechnung steht jedem Arbeitnehmer zu. Der Arbeitgeber ist gesetzlich dazu verpflichtet, diese monatlich auszustellen.
Was sind die wichtigen Bestandteile einer Lohn- und Gehaltsabrechnung?
In einer Lohn- und Gehaltsabrechnung finden Sie entscheidende Informationen über Ihren Lohn bzw. Ihr Gehalt. Die Abrechnung enthält Details zu Ihrem Bruttogehalt, den Abzügen für Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen sowie den Nettobetrag, den Sie letztendlich erhalten. Zu den wichtigen Bestandteilen zählen auch Angaben zur Steuerklasse, mögliche Sonderzahlungen wie Ãœberstunden oder Bonuszahlungen und eventuelle Zusatzleistungen des Arbeitgebers. Die korrekte Berechnung Ihrer Entgeltabrechnung ist essenziell für ein transparentes Verhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber.Â
Achten Sie sorgfältig auf die aufgeführten Daten und prüfen Sie regelmäßig, ob alle Angaben korrekt sind. Bei Unklarheiten oder Unstimmigkeiten stehen Ihnen Ihr Unternehmen und der zuständige Personalbereich gerne zur Verfügung, um Ihre Fragen zu klären und Ihnen bei der Entgeltabrechnung zu helfen. Sichern Sie sich ein fundiertes Verständnis Ihrer Lohnabrechnung, um Ihre finanzielle Situation zu optimieren und mögliche Fehler zu vermeiden.
Welche Steuern und Sozialabgaben werden vom Bruttolohn und Bruttogehalt abgezogen?
Die Steuern, die vom Bruttogehalt abgezogen werden, werden direkt ans Finanzamt abgeführt.
- Lohnsteuer: Diese wird direkt vom Arbeitgeber an das Finanzamt abgeführt. Die Höhe der Lohnsteuer richtet sich nach der Steuerklasse des Arbeitnehmers und dem Bruttogehalt.Â
- Solidaritätszuschlag: Ein Zuschlag zur Lohnsteuer, der in Deutschland zur Finanzierung der Kosten der deutschen Wiedervereinigung eingeführt wurde. Seit 2021 entfällt der Solidaritätszuschlag für die meisten Steuerzahler.Â
- Kirchensteuer: Diese wird von Mitgliedern einer kirchensteuerpflichtigen Religionsgemeinschaft gezahlt. Der Satz beträgt je nach Bundesland 8 % oder 9 % der Lohnsteuer.
Weiterhin werden die Sozialabgaben, die Pflichtbeiträge, vom Bruttogehalt abgezogen und an verschiedene Sozialversicherungsträger abgeführt.Â
- Krankenversicherung: Diese dient der Finanzierung der medizinischen Versorgung. Der Beitragssatz beträgt in der Regel 14,6 % des Bruttogehalts, wobei der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber jeweils die Hälfte tragen. Dazu kommt ein Zusatzbeitrag, der je nach Krankenkasse unterschiedlich ist.
- Pflegeversicherung: Diese Versicherung deckt das Risiko der Pflegebedürftigkeit ab. Der Beitragssatz liegt bei 3,4 %, wobei kinderlose Arbeitnehmer einen Zuschlag zahlen müssen. Die Beiträge zur Pflegeversicherung werden zusammen mit den Beiträgen zur Krankenversicherung an die Krankenkasse abgeführt.
- Rentenversicherung: Diese dient der Altersvorsorge und wird ebenfalls zu gleichen Teilen von Arbeitnehmer und Arbeitgeber getragen. Für Arbeitnehmer beträgt er 9,3 % des Bruttolohns. Die Beiträge zur Rentenversicherung werden an die Deutsche Rentenversicherung abgeführt. Diese Institution ist für die gesetzliche Rentenversicherung in Deutschland zuständig und stellt sicher, dass die Beiträge ordnungsgemäß erfasst und später die Renten ausgezahlt werden.
- Arbeitslosenversicherung: Diese sichert das Einkommen im Falle von Arbeitslosigkeit ab. Der Beitragssatz beträgt 2,6 %, die ebenfalls je zur Hälfte von Arbeitnehmer und Arbeitgeber getragen werden. Die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung werden an die Bundesagentur für Arbeit abgeführt. Diese Behörde ist für die Durchführung der Arbeitslosenversicherung verantwortlich, einschließlich der Zahlung von Arbeitslosengeld und der Arbeitsvermittlung.
- Unfallversicherung (Arbeitgeber): In der Regel sind in der Lohn- und Gehaltsabrechnung keine direkten Abzüge für die Unfallversicherung zu sehen sind, da diese Beiträge vom Arbeitgeber allein getragen werden. Diese werden an die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen abgeführt. Diese Institutionen sind für die gesetzliche Unfallversicherung zuständig, die Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten abdeckt.
Zu wissen, welche Abzüge vorgenommen werden, hilft Ihnen, Ihr Nettogehalt zu ermitteln, also den Betrag, der Ihnen tatsächlich zur Verfügung steht.
Welche zusätzlichen Abzüge können auf der Abrechnung auftauchen? ​
Neben den genannten Steuern und Sozialabgaben können weitere Abzüge auf der Lohn- und Gehaltsabrechnung erscheinen, wie zum Beispiel:
- Vermögenswirksame Leistungen: Dies sind vom Arbeitgeber gezahlte Zuschüsse zu Sparverträgen des Arbeitnehmers.
- Betriebliche Altersvorsorge: Beiträge zu einer zusätzlichen Altersvorsorge, die über den Arbeitgeber organisiert wird.
- Unterhaltspflichten: Wenn ein Arbeitnehmer gesetzlich verpflichtet ist, Unterhaltszahlungen zu leisten, können diese direkt vom Gehalt abgezogen werden.
- Darlehen oder Vorschüsse: Wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ein Darlehen oder einen Vorschuss gewährt hat, können die Rückzahlungen direkt vom Gehalt abgezogen werden.
Welche Lohnsteuerklassen gibt es?
Die verschiedenen Lohnsteuerklassen berücksichtigen individuelle Lebensumstände wie den Familienstand, die Anzahl der Kinder und ob der Arbeitnehmer Alleinverdiener ist, um die steuerliche Belastung fair und individuell gerecht zu gestalten. Diese Steuerklassen existieren:
- Steuerklasse I: Ledige, verwitwete oder geschiedene Arbeitnehmer ohne Kinder.
- Steuerklasse II: Alleinerziehende, die Anspruch auf den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende haben.
- Steuerklasse III: Verheiratete Arbeitnehmer, deren Ehepartner keinen Arbeitslohn bezieht oder in Steuerklasse V ist.
- Steuerklasse IV: Verheiratete Arbeitnehmer, wenn beide Ehepartner Arbeitslohn beziehen. Beide haben Steuerklasse IV.
- Steuerklasse V: Verheiratete Arbeitnehmer, wenn der andere Ehepartner in Steuerklasse III ist.
- Steuerklasse VI: Arbeitnehmer mit einem zweiten oder weiteren Arbeitsverhältnis.
In den Steuerklassen I, II, III und IV werden Kinderfreibeträge berücksichtigt. Dies mindert die Steuerlast.
Welche Informationen muss der Arbeitnehmer für die Erstellung der Lohn- und Gehaltsabrechnung zwingend bereitstellen?
Damit der Arbeitgeber eine korrekte Lohn- und Gehaltsabrechnung erstellen kann, muss der Arbeitnehmer folgende Informationen bereitstellen:Â
- Name: Vollständiger Name des Arbeitnehmers
- Adresse: Wohnanschrift
- Geburtsdatum
- Bankverbindung
- Steuerliche Informationen:
- Steuer-Identifikationsnummer: Diese eindeutige Nummer wird vom Finanzamt vergeben und ist für die Abführung der Lohnsteuer erforderlich.
- Steuerklasse: Um die korrekte Lohnsteuer zu berechnen.
- Religionszugehörigkeit: Für die Berechnung der Kirchensteuer, falls der Arbeitnehmer Mitglied einer kirchensteuerpflichtigen Religionsgemeinschaft ist.
- Sozialversicherungsinformationen:
- Sozialversicherungsnummer: Diese Nummer wird von der Rentenversicherung vergeben und ist für alle Sozialversicherungen relevant.
- Krankenversicherung: Name und Mitgliedsnummer der Krankenkasse, bei der der Arbeitnehmer versichert ist.
Diese Informationen stellen sicher, dass die korrekten Beträge für Steuern und Sozialabgaben berechnet und abgeführt werden und dass der Arbeitnehmer sein Gehalt pünktlich und korrekt erhält. Zudem ermöglichen sie die Einhaltung von arbeitsrechtlichen und sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften.
Wie können Sie Ihre Lohn- und Gehaltsabrechnung überprüfen?
Wenn Sie Ihre Lohnabrechnung überprüfen, sollten Sie besonders auf die genauen Angaben zu den Abzügen achten. Vergewissern Sie sich, dass alle steuerlichen Abzüge korrekt berechnet wurden, einschließlich Lohnsteuer und Kirchensteuer, basierend auf Ihrer Steuerklasse. Prüfen Sie auch, ob Sonderzahlungen wie Bonuszahlungen oder Zusatzleistungen richtig berücksichtigt wurden. Falls Unstimmigkeiten auftreten, zögern Sie nicht, die Personalabteilung Ihres Arbeitgebers um Klärung zu bitten.
Fazit: Steigern Sie Ihr Verständnis für Ihre Entgeltabrechnung!
Das Verständnis Ihrer Lohn- und Gehaltsabrechnung ist entscheidend für die finanzielle Sicherheit, die rechtliche Absicherung und die transparente Kenntnis der eigenen Vergütung. Es hilft Ihnen, ihre Finanzen besser zu planen, steuerliche Vorteile zu nutzen, rechtliche Probleme zu vermeiden und sicherzustellen, dass Sie alle ihnen zustehenden Leistungen und Abzüge korrekt erhalten. Bewahren Sie die Abrechnungen sorgfältig auf. Diese benötigen Sie eventuell auch für die Wohnungssuche oder die Beantragung eines Kredits.
Nutzen Sie unseren Lohn- und Gehaltsrechner. Er hilft Ihnen dabei, Ihr Nettogehalt unter Berücksichtigung aller Abzüge wie Steuern, Sozialversicherungsbeiträge und anderer gesetzlicher Abgaben genau zu berechnen.Â