Job-Lexikon – Alles rund um die Arbeit von A bis Z

A

Kleidung, die speziell für die Ausführung beruflicher Tätigkeiten gedacht ist und oft besondere Sicherheitsstandards erfüllt.

Ein Kontrollbesuch am Arbeitsplatz eines Mitarbeiters durch Vorgesetzte oder externe Prüfer zum Zweck der Bewertung oder Überwachung der Arbeitsbedingungen.

Der rechtliche Rahmen, der die Beziehung zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern regelt, einschließlich Verträge, Arbeitsbedingungen und Rechte am Arbeitsplatz.

Maßnahmen und Regelungen, die dazu dienen, die Sicherheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten und Risiken für Gesundheitsschäden zu minimieren.

Ein Vertrag zwischen einem Arbeitgeber und einem Arbeitnehmer, der die Bedingungen der Beschäftigung wie Gehalt, Arbeitszeiten und Aufgabenbereich festlegt.

Zeitabschnitte, in denen ein Arbeitnehmer vom Arbeitsplatz fernbleibt, sei es durch Krankheit, genehmigte Freistellung oder ohne Erlaubnis.

Gesetzliche Regelungen zur Höchstarbeitszeit, Pausenregelungen, Ruhezeiten und Nachtarbeit, die sicherstellen sollen, dass Arbeitnehmer nicht überlastet werden.

Eine Methode der Personalbeurteilung, bei der die Kompetenzen der Teilnehmer durch verschiedene Tests und Simulationen bewertet werden.

Die vorübergehende Entsendung eines Arbeitnehmers durch seinen Arbeitgeber zu Arbeitszwecken in ein anderes Land.

Zeitliche Fristen, die bestimmen, bis wann rechtliche Ansprüche angemeldet oder rechtliche Schritte eingeleitet werden müssen.

Zulagen, die Arbeitnehmern in der Regel zur Abdeckung von Mehraufwendungen bei Auswärtstätigkeiten gewährt werden.

B

BAP, kurz für Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister, ist ein Verband, der die Interessen deutscher Personaldienstleistungsunternehmen vertritt.

Der Sektor der Bauindustrie, der sich auf den Bau und die Instandsetzung von Gebäuden und anderen großen Bauwerken konzentriert.

Arbeitsverträge oder Vereinbarungen, die für eine vorher festgelegte Zeitdauer gelten und nicht unbegrenzt fortlaufen.

Kategorisierung von Berufen basierend auf ähnlichen Fähigkeiten, Ausbildungen oder Branchen.

Der Prozess, durch den eine Person ihre Eignung und ihren Wunsch nach einer bestimmten Position oder Beschäftigung zum Ausdruck bringt.

Zusätzliche Vergütung, die Arbeitnehmern in bestimmten Branchen als Ausgleich für branchenspezifische Arbeitsbedingungen gewährt wird.

C

Die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und unternehmensinterner Richtlinien im Arbeitskontext, besonders relevant im Bereich der Personalvermittlung und -überlassung.

D

Eine im Auftrag des Arbeitgebers angetretene Reise, um außerhalb des üblichen Arbeitsplatzes berufliche Aufgaben zu erfüllen.

Ein Arrangement in der Arbeitnehmerüberlassung, bei dem der Leiharbeiter (Arbeitnehmer) vom Verleihunternehmen (Arbeitgeber) an ein drittes Unternehmen (Entleiher) überlassen wird.

E

Die Einstufung eines Arbeitnehmers in eine bestimmte Entgeltgruppe, die sich nach der Art seiner Tätigkeit und seiner beruflichen Qualifikation richtet.

Ein Dokument oder eine Nachricht von einem Arbeitgeber oder Personaldienstleister, die den Mitarbeiter über die Details eines bevorstehenden Arbeitseinsatzes informiert. Sie enthält wesentliche Angaben wie Einsatzort, Dauer, Arbeitszeiten und spezielle Anforderungen.

Der Ort, an dem ein Arbeitnehmer seine Arbeit verrichtet, insbesondere bei Projekten oder bei Entsendung.

Grundsatz, nach dem die Arbeitsbedingungen eines entsandten Arbeitnehmers den Bedingungen am Einsatzort entsprechen sollen.

Arbeitsformen, bei denen Arbeitnehmer ihren Einsatzort häufig wechseln, typischerweise in Branchen wie dem Bau oder Montagebereichen.

Gesetzlich geregelte Auszeit von der Arbeit für Mütter und Väter nach der Geburt ihres Kindes, um sich der Kinderbetreuung zu widmen.

Eine Vereinbarung, bei der ein Teil des Bruttogehalts in eine andere Form der Vergütung umgewandelt wird, häufig in Altersvorsorgebeiträge.

Ein Unternehmen, das vorübergehend Arbeitnehmer von einem Personaldienstleister einsetzt, oft im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung.

Der Grundsatz, dass Arbeitnehmer für gleiche oder gleichwertige Arbeit das gleiche Entgelt erhalten sollen, unabhängig davon, ob sie Stammkräfte oder Leiharbeitnehmer sind.

Mitarbeiter, die nicht direkt vom Unternehmen angestellt sind, sondern über externe Dienstleister wie Zeitarbeitsfirmen beschäftigt werden.

F

Eine Person, die speziell ausgebildet ist, um Unternehmen in allen Fragen der Arbeitssicherheit zu beraten und zu unterstützen.

Kosten, die Arbeitnehmern durch die Nutzung von Verkehrsmitteln für Berufszwecke entstehen können.

Ein unbefristetes Arbeitsverhältnis, bei dem der Arbeitnehmer fest im Unternehmen angestellt ist.

Arbeitsmodelle, die Flexibilität in Bezug auf Arbeitszeiten und -orte bieten, um den Bedürfnissen moderner Arbeitnehmer gerecht zu werden.

Finanzielle Unterstützungen von staatlicher oder privater Seite, die zur Förderung bestimmter Projekte, Forschungen oder Bildungsmaßnahmen verwendet werden.

Die Gewährung von freier Zeit als Ausgleich für geleistete Überstunden.

G

Begriff, der die sozialen und kulturellen Unterschiede zwischen Geschlechtern beschreibt. Im Arbeitskontext relevant für Diskussionen über Gleichberechtigung und Diversität.

Die regelmäßige, meist monatliche, finanzielle Vergütung, die ein Arbeitnehmer für seine Arbeit von seinem Arbeitgeber erhält.

Ein Arbeitszeitmodell, das den Mitarbeitern eine flexible Gestaltung des Arbeitsbeginns und -endes innerhalb vorgegebener Rahmenzeiten ermöglicht.

GVP, kurz für Gesamtverband der Personaldienstleister, ist ein Verband, der die Interessen von Personaldienstleistern in Deutschland vertritt. Der GVP setzt sich für die Belange und die Professionalisierung der Branche ein und bietet seinen Mitgliedern Plattformen für Austausch, Beratung und Weiterbildung. Der Verband fördert zudem die Einhaltung ethischer Standards und Qualitätskriterien in der Personalvermittlung und Arbeitnehmerüberlassung.

H

Ein Personalvermittler, der spezialisiert ist auf die Suche und Anwerbung von hochqualifizierten Fach- und Führungskräften für spezielle oder schwer zu besetzende Positionen.

Die Ausübung beruflicher Tätigkeiten von zu Hause aus, ermöglicht durch digitale Kommunikationstechnologien.

Die gesetzlich festgelegte maximale Zeitspanne, für die ein Arbeitnehmer an ein Kundenunternehmen überlassen werden darf.

I

Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen, ein bedeutender Arbeitgeberverband in der Zeitarbeitsbranche.

Eine Bewerbung, die nicht auf eine spezifische Stellenausschreibung antwortet, sondern aus eigenem Antrieb bei einem potenziellen Arbeitgeber eingereicht wird.

Die temporäre Übernahme von Managementaufgaben durch externe Führungskräfte, oft genutzt in Übergangsphasen oder zur Bewältigung von Krisen.

Mitarbeiter, die direkt bei einem Unternehmen angestellt sind, im Unterschied zu extern beschäftigten oder überlassenen Arbeitskräften.

J

Zusätzliche Zahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld, die Mitarbeitern über das reguläre Gehalt hinaus gewährt werden.

Eine Plattform (oft online), auf der Arbeitgeber offene Stellen ausschreiben und Arbeitssuchende nach Stellenangeboten suchen können.

K

Die Praxis, bei der ein Arbeitnehmer von mehreren Leiharbeitsfirmen hintereinander an unterschiedliche Unternehmen verliehen wird.

Das Phänomen, dass Arbeitnehmer nach einer Phase der Zeitarbeit häufig in eine Festanstellung beim Kundenunternehmen übernommen werden.

Ein Zustand, der einen Arbeitnehmer daran hindert, seine Arbeit auszuführen und in der Regel durch ärztliche Bescheinigung nachgewiesen werden muss.

Unternehmen, das die Dienste eines Personaldienstleisters in Anspruch nimmt, insbesondere zur Überlassung von Arbeitskräften.

Die formale Beendigung eines Arbeitsverhältnisses durch Arbeitgeber oder Arbeitnehmer.

Gesetzlich oder vertraglich festgelegte Zeiträume, die zwischen der Ankündigung der Kündigung und ihrem Wirksamwerden liegen müssen.

L

Auch bekannt als Zeitarbeit; die befristete Ãœberlassung von Arbeitnehmern durch eine Zeitarbeitsfirma an ein entleihendes Unternehmen.

Die durch Arbeitsleistung verdiente und oft stündlich oder pro Stückzahl ausgezahlte Vergütung.

Eine durch Gerichtsbeschluss erzwungene Abtretung eines Teils des Einkommens eines Schuldners zur Begleichung von Schulden.

M

Ein Personaldienstleister, der als Hauptlieferant für Zeitarbeitskräfte in einem Unternehmen tätig ist und oft die Koordination weiterer Dienstleister übernimmt.

Der gesetzlich festgelegte niedrigste Betrag, den ein Arbeitnehmer pro Stunde verdienen muss.

Eine geringfügige Beschäftigung, bei der das monatliche Einkommen eine bestimmte Grenze nicht überschreitet und spezielle sozialversicherungsrechtliche Regelungen gelten.

Strategien und Maßnahmen, die darauf abzielen, wertvolle Mitarbeiter langfristig an das Unternehmen zu binden.

Gesetzliche Regelungen, die die Arbeitsbedingungen von schwangeren und stillenden Frauen regeln, um diese und ihre Kinder zu schützen.

N

Eine zusätzliche Arbeitsstelle, die neben einer Hauptbeschäftigung ausgeführt wird, oft mit begrenzten Stunden und geringerem Verdienst.

O

Ein Dienstleistungsmodell, bei dem ein Dienstleister direkt beim Kunden vor Ort agiert und dort alle Verwaltungs- und Koordinationsaufgaben im Zusammenhang mit Zeitarbeit übernimmt.

Ein Bereich der Human Resources, der sich mit der Planung und Umsetzung von Veränderungen in der Organisationsstruktur und -kultur befasst, um die Effektivität des Unternehmens zu verbessern.

P

Eine Personaldienstleistung, die darauf abzielt, Kandidaten direkt in Festanstellung zu vermitteln, statt sie zunächst in der Zeitarbeit einzusetzen.

Ausrüstung, die Arbeitnehmer tragen müssen, um sich vor Arbeitssicherheits- oder Gesundheitsrisiken am Arbeitsplatz zu schützen.

Zusätzliche Zahlungen über das reguläre Gehalt hinaus, die als Anreiz oder Belohnung für besondere Leistungen oder Erfolge gewährt werden.

Q

Ein Maßstab, der angibt, wie gut ein Produkt, eine Dienstleistung oder eine Leistung die geforderten oder erwarteten Standards erfüllt.

R

Ausgaben, die Arbeitnehmern für beruflich bedingte Reisen erstattet werden, einschließlich Transport, Unterkunft und Verpflegung.

S

Eine rechtliche Verpflichtung, bei der ein Sekundärschuldner (oft der Arbeitgeber) haftet, falls der Primärschuldner seinen finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommen kann.

T

Ein Dokument oder elektronischer Bericht, der detailliert die ausgeführten Aktivitäten eines Mitarbeiters über einen bestimmten Zeitraum auflistet.

Eine Auszeichnung oder Zertifizierung, die Unternehmen erhalten, die ausgezeichnete Arbeitsbedingungen bieten.

U

Die Zeitspanne, in der ein Arbeitnehmer einem Entleiher durch eine Zeitarbeitsfirma zur Verfügung gestellt wird.

V

Ein Zeitraum, in dem ein Zeitarbeitnehmer nicht an einen Entleiher überlassen wird und stattdessen andere Aufgaben für das Verleihunternehmen übernimmt oder zwischen Einsätzen ist.

Eine Sparförderung, bei der Arbeitgeber einen Teil des Gehalts direkt in eine Spar- oder Anlageform des Arbeitnehmers einzahlen.

Ein Träger der gesetzlichen Unfallversicherung, der für die Realisierung von Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz zuständig ist.

W

Strategien und Maßnahmen, die darauf abzielen, ein Gleichgewicht zwischen beruflichen Anforderungen und privatem Leben der Mitarbeiter zu fördern, um deren Gesamtzufriedenheit und Produktivität zu steigern.

Z

Zusätzliche Entgelte, die Arbeitnehmern für die Arbeit unter erschwerten Bedingungen, wie z.B. Nacht-, Feiertags- oder Überstundenarbeit, gezahlt werden.