Job-Lexikon – Alles rund um die Arbeit von A bis Z

A

Kleidung, die speziell für die Ausführung beruflicher Tätigkeiten gedacht ist und oft besondere Sicherheitsstandards erfüllt.

Zeitabschnitte, in denen ein Arbeitnehmer vom Arbeitsplatz fernbleibt, sei es durch Krankheit, genehmigte Freistellung oder ohne Erlaubnis.

Eine Methode der Personalbeurteilung, bei der die Kompetenzen der Teilnehmer durch verschiedene Tests und Simulationen bewertet werden.

Die vorübergehende Entsendung eines Arbeitnehmers durch seinen Arbeitgeber zu Arbeitszwecken in ein anderes Land.

Zeitliche Fristen, die bestimmen, bis wann rechtliche Ansprüche angemeldet oder rechtliche Schritte eingeleitet werden müssen.

Zulagen, die Arbeitnehmern in der Regel zur Abdeckung von Mehraufwendungen bei Auswärtstätigkeiten gewährt werden.

B

BAP, kurz für Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister, ist ein Verband, der die Interessen deutscher Personaldienstleistungsunternehmen vertritt.

Der Sektor der Bauindustrie, der sich auf den Bau und die Instandsetzung von Gebäuden und anderen großen Bauwerken konzentriert.

Arbeitsverträge oder Vereinbarungen, die für eine vorher festgelegte Zeitdauer gelten und nicht unbegrenzt fortlaufen.

C

Die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und unternehmensinterner Richtlinien im Arbeitskontext, besonders relevant im Bereich der Personalvermittlung und -überlassung.

D

Eine im Auftrag des Arbeitgebers angetretene Reise, um außerhalb des üblichen Arbeitsplatzes berufliche Aufgaben zu erfüllen.

Ein Arrangement in der Arbeitnehmerüberlassung, bei dem der Leiharbeiter (Arbeitnehmer) vom Verleihunternehmen (Arbeitgeber) an ein drittes Unternehmen (Entleiher) überlassen wird.

E

Ein Dokument oder eine Nachricht von einem Arbeitgeber oder Personaldienstleister, die den Mitarbeiter über die Details eines bevorstehenden Arbeitseinsatzes informiert. Sie enthält wesentliche Angaben wie Einsatzort, Dauer, Arbeitszeiten und spezielle Anforderungen.

Arbeitsformen, bei denen Arbeitnehmer ihren Einsatzort häufig wechseln, typischerweise in Branchen wie dem Bau oder Montagebereichen.

Eine Vereinbarung, bei der ein Teil des Bruttogehalts in eine andere Form der Vergütung umgewandelt wird, häufig in Altersvorsorgebeiträge.

Ein Unternehmen, das vorübergehend Arbeitnehmer von einem Personaldienstleister einsetzt, oft im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung.

Mitarbeiter, die nicht direkt vom Unternehmen angestellt sind, sondern über externe Dienstleister wie Zeitarbeitsfirmen beschäftigt werden.

F

Kosten, die Arbeitnehmern durch die Nutzung von Verkehrsmitteln für Berufszwecke entstehen können.

Ein unbefristetes Arbeitsverhältnis, bei dem der Arbeitnehmer fest im Unternehmen angestellt ist.

Finanzielle Unterstützungen von staatlicher oder privater Seite, die zur Förderung bestimmter Projekte, Forschungen oder Bildungsmaßnahmen verwendet werden.

G

Begriff, der die sozialen und kulturellen Unterschiede zwischen Geschlechtern beschreibt. Im Arbeitskontext relevant für Diskussionen über Gleichberechtigung und Diversität.

GVP, kurz für Gesamtverband der Personaldienstleister, ist ein Verband, der die Interessen von Personaldienstleistern in Deutschland vertritt. Der GVP setzt sich für die Belange und die Professionalisierung der Branche ein und bietet seinen Mitgliedern Plattformen für Austausch, Beratung und Weiterbildung. Der Verband fördert zudem die Einhaltung ethischer Standards und Qualitätskriterien in der Personalvermittlung und Arbeitnehmerüberlassung.

H

Die gesetzlich festgelegte maximale Zeitspanne, für die ein Arbeitnehmer an ein Kundenunternehmen überlassen werden darf.

I

Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen, ein bedeutender Arbeitgeberverband in der Zeitarbeitsbranche.

Eine Bewerbung, die nicht auf eine spezifische Stellenausschreibung antwortet, sondern aus eigenem Antrieb bei einem potenziellen Arbeitgeber eingereicht wird.

Mitarbeiter, die direkt bei einem Unternehmen angestellt sind, im Unterschied zu extern beschäftigten oder überlassenen Arbeitskräften.

J

K

Die Praxis, bei der ein Arbeitnehmer von mehreren Leiharbeitsfirmen hintereinander an unterschiedliche Unternehmen verliehen wird.

Das Phänomen, dass Arbeitnehmer nach einer Phase der Zeitarbeit häufig in eine Festanstellung beim Kundenunternehmen übernommen werden.

Ein Zustand, der einen Arbeitnehmer daran hindert, seine Arbeit auszuführen und in der Regel durch ärztliche Bescheinigung nachgewiesen werden muss.

Unternehmen, das die Dienste eines Personaldienstleisters in Anspruch nimmt, insbesondere zur Überlassung von Arbeitskräften.

Die formale Beendigung eines Arbeitsverhältnisses durch Arbeitgeber oder Arbeitnehmer.

Gesetzlich oder vertraglich festgelegte Zeiträume, die zwischen der Ankündigung der Kündigung und ihrem Wirksamwerden liegen müssen.

L

Auch bekannt als Zeitarbeit; die befristete Überlassung von Arbeitnehmern durch eine Zeitarbeitsfirma an ein entleihendes Unternehmen.

Eine durch Gerichtsbeschluss erzwungene Abtretung eines Teils des Einkommens eines Schuldners zur Begleichung von Schulden.

M

Ein Personaldienstleister, der als Hauptlieferant für Zeitarbeitskräfte in einem Unternehmen tätig ist und oft die Koordination weiterer Dienstleister übernimmt.

Strategien und Maßnahmen, die darauf abzielen, wertvolle Mitarbeiter langfristig an das Unternehmen zu binden.

N

O

Ein Bereich der Human Resources, der sich mit der Planung und Umsetzung von Veränderungen in der Organisationsstruktur und -kultur befasst, um die Effektivität des Unternehmens zu verbessern.

P

Ausrüstung, die Arbeitnehmer tragen müssen, um sich vor Arbeitssicherheits- oder Gesundheitsrisiken am Arbeitsplatz zu schützen.

Q

R

Ausgaben, die Arbeitnehmern für beruflich bedingte Reisen erstattet werden, einschließlich Transport, Unterkunft und Verpflegung.

S

Eine rechtliche Verpflichtung, bei der ein Sekundärschuldner (oft der Arbeitgeber) haftet, falls der Primärschuldner seinen finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommen kann.

T

Ein Dokument oder elektronischer Bericht, der detailliert die ausgeführten Aktivitäten eines Mitarbeiters über einen bestimmten Zeitraum auflistet.

U

Die Zeitspanne, in der ein Arbeitnehmer einem Entleiher durch eine Zeitarbeitsfirma zur Verfügung gestellt wird.

V

Ein Zeitraum, in dem ein Zeitarbeitnehmer nicht an einen Entleiher überlassen wird und stattdessen andere Aufgaben für das Verleihunternehmen übernimmt oder zwischen Einsätzen ist.

Eine Sparförderung, bei der Arbeitgeber einen Teil des Gehalts direkt in eine Spar- oder Anlageform des Arbeitnehmers einzahlen.

Ein Träger der gesetzlichen Unfallversicherung, der für die Realisierung von Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz zuständig ist.

W

Z

Zusätzliche Entgelte, die Arbeitnehmern für die Arbeit unter erschwerten Bedingungen, wie z.B. Nacht-, Feiertags- oder Überstundenarbeit, gezahlt werden.