Befristung –
Definition und Bedeutung im Arbeitsrecht
Der Begriff Befristung bezeichnet im Arbeitsrecht eine vertragliche Vereinbarung, nach der ein Arbeitsverhältnis nur für einen bestimmten Zeitraum oder bis zum Eintritt eines festgelegten Ereignisses besteht. Mit Ablauf dieser Frist oder dem Erreichen des Zwecks endet das Arbeitsverhältnis automatisch – eine Kündigung ist in der Regel nicht erforderlich.
Befristete Arbeitsverträge sind in vielen Branchen üblich und dienen sowohl Arbeitnehmern als auch Arbeitgebern als flexibles Instrument zur Personalplanung. Besonders in projektorientierten Tätigkeiten, in der Forschung, im Bildungswesen oder bei saisonalen Schwankungen ist die Befristung ein verbreitetes Modell.
Vor- und Nachteile befristeter Arbeitsverträge
Vorteile für Arbeitgeber
Unternehmen können Personal flexibel einsetzen, auf Auftragsspitzen reagieren und Mitarbeitende vor einer möglichen Festanstellung erproben. Die Befristung erleichtert die Personalplanung und reduziert das Risiko langfristiger Bindungen bei unsicheren Marktbedingungen.
Vorteile für Arbeitnehmer
Für Arbeitnehmer kann eine Befristung der Einstieg in ein Unternehmen sein, insbesondere nach Ausbildung oder Studium. Befristete Stellen ermöglichen zudem wertvolle Berufserfahrung, Einblicke in unterschiedliche Tätigkeitsbereiche und häufige Wechsel zwischen Projekten
Nachteile und Risiken
Ein befristeter Vertrag bedeutet jedoch weniger Planungssicherheit. Arbeitnehmer müssen sich frühzeitig um Anschlussbeschäftigungen bemühen und haben meist eingeschränkten Kündigungsschutz. Arbeitgeber wiederum riskieren, gut eingearbeitete Fachkräfte nach Ablauf der Befristung zu verlieren.


Arten der Befristung- Zeitlich und Zweckbefristung
1. Zeitbefristung
Bei einer zeitbefristeten Beschäftigung wird ein konkretes Enddatum im Arbeitsvertrag festgelegt, beispielsweise der 31. Dezember eines Jahres. Nach diesem Datum endet das Arbeitsverhältnis automatisch. Diese Variante wird häufig eingesetzt, wenn der Personalbedarf von vornherein zeitlich begrenzt ist, etwa bei befristeten Projekten oder saisonaler Arbeit.
2. Zweckbefristung
Eine zweckbefristete Anstellung endet nicht zu einem bestimmten Datum, sondern sobald der vereinbarte Zweck erfüllt ist – zum Beispiel mit Abschluss eines Projekts oder der Rückkehr eines vertretenen Mitarbeiters. Der Arbeitgeber muss dem Arbeitnehmer das voraussichtliche Ende des Zwecks rechtzeitig mitteilen, meist zwei Wochen im Voraus.
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Befristung und Entfristung
Der Weg zum unbefristeten Vertrag
Viele befristete Arbeitsverhältnisse führen später zu einer Entfristung. Wird der befristete Vertrag wiederholt verlängert oder läuft über den Befristungszeitraum hinaus fort, kann unter Umständen ein unbefristetes Arbeitsverhältnis entstehen. Auch eine unzulässige Befristung, die nicht den gesetzlichen Vorgaben entspricht, gilt automatisch als unbefristet.
In der Praxis kommt es daher häufig zu Streitigkeiten über die Wirksamkeit einer Befristung. Arbeitnehmer können beim Arbeitsgericht eine sogenannte Entfristungsklage einreichen, um prüfen zu lassen, ob ihr Vertrag rechtmäßig befristet wurde.


