Mindestlohn:
Alles, was Sie wissen müssen

Der Mindestlohn ist ein zentrales Thema im Arbeitsrecht und von großer Bedeutung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen. Hier in unserem Lexikon-Bereich möchten wir Ihnen einen umfassenden Überblick über den Mindestlohn geben. Dabei werden wir auch wichtige verwandte Begriffe wie Tariflohn, Lohnfortzahlung, Entgeltfortzahlung, geringfügige Beschäftigung und Arbeitsvertrag behandeln.

Bedeutung des Mindestlohns

Der Mindestlohn stellt eine gesetzliche Untergrenze für die Entlohnung von Arbeitnehmern dar. Ziel ist es, existenzsichernde Löhne zu gewährleisten und Lohndumping zu verhindern. Der gesetzliche Mindestlohn wird regelmäßig angehoben und gilt grundsätzlich für alle Arbeitnehmer, unabhängig von ihrer Beschäftigungsform.

Gesetzlicher Mindestlohn

Was ist der gesetzliche Mindestlohn?

Der gesetzliche Mindestlohn, eingeführt in Deutschland mit dem Mindestlohngesetz (MiLoG) im Jahr 2015, setzt die unterste Grenze für Stundenlöhne fest. Dies bedeutet, dass kein Arbeitnehmer weniger als diesen Betrag pro Stunde verdienen darf.

Mindestlohn und Tariflohn

Während der gesetzliche Mindestlohn eine Untergrenze setzt, können im Tarifvertrag höhere Löhne – der sogenannte Tariflohn – vereinbart werden. Tarifverträge gelten für bestimmte Branchen und Beschäftigungsgruppen und werden zwischen Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften ausgehandelt.

Ausnahmen beim Mindestlohn

Es gibt einige Ausnahmen vom Mindestlohn, zum Beispiel für Praktikanten, Auszubildende, Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten nach Arbeitsaufnahme und ehrenamtliche Tätigkeiten. Zudem können tarifvertragliche Regelungen in bestimmten Bereichen abweichen, sofern sie von den Tarifparteien vereinbart wurden.

Mindestlohn und Arbeitsvertrag

Ein Arbeitsvertrag muss die Bedingungen der Beschäftigung transparent und nachvollziehbar festhalten. Dies beinhaltet auch die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns und gegebenenfalls höhere tarifliche Mindestlöhne.

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Entgelt­fortzahlung im Krankheits­fall

Arbeitnehmer, die aufgrund einer Krankheit nicht arbeiten können, haben Anspruch auf Fortzahlung ihres Lohns. Diese Entgeltfortzahlung beträgt in der Regel sechs Wochen und stützt sich auf den bisherigen Verdienst, mindestens in Höhe des gesetzlichen Mindestlohns.

Mindest­lohn und Lohnfort­zahlung im Urlaubsfall

Auch während des Urlaubs hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Lohnfortzahlung. Der Urlaub wird auf Basis des durchschnittlichen Arbeitsverdienstes der letzten 13 Wochen vor dem Beginn des Urlaubs berechnet, mindestens aber in Höhe des gesetzlichen Mindestlohns.

Gering­fügige Beschäf­tigung und Mindestlohn

Geringfügig Beschäftigte, oft als Minijobber bezeichnet, sind ebenfalls durch das MiLoG abgedeckt. Auch sie haben Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn. Daher sollten Arbeitgeber darauf achten, dass die wöchentliche Arbeitszeit dieser Arbeitnehmer die Grenze zur sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nicht überschreitet, wenn die Zahlung des Mindestlohns erfolgt.

Arbeitszeit­gestaltung und Mindestlohn

Die Arbeitszeitgestaltung muss sicherstellen, dass der Mindestlohn eingehalten wird. Dies bedeutet, dass alle geleisteten Stunden dokumentiert und korrekt vergütet werden müssen. Verstöße gegen das MiLoG können empfindliche Strafen nach sich ziehen.

Mindestlohn und Mitarbeiter­rechte

Der Mindestlohn ist ein grundlegendes Recht jedes Arbeitnehmers und spielt eine entscheidende Rolle bei der Gewährleistung fairer und gerechter Arbeitsbedingungen. Ein gutes Verständnis des MiLoG und verwandter Begriffe hilft dabei, Konflikte zu vermeiden und sicherzustellen, dass sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer ihre Rechte und Pflichten kennen.

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Bedeutung des Mindestlohns für ein faires Arbeitsumfeld

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Mindestlohn und seine rechtlichen Rahmenbedingungen wesentliche Bestandteile eines fairen und sicheren Arbeitsumfelds sind. Weitere Informationen finden Sie in unserem umfassenden Lexikonbeitrag zum Arbeitsrecht.

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